In Westeuropa entwickelten sich staatliche Zensursysteme mit entsprechender Behördenstruktur erst ab dem 18. Jahrhundert. Bis dahin war die römische Kirche Trägerin zensurähnlicher Meinungskontrollen und verfügte mit einem zentralistisch organisierten Klerus allein über die nötige Infrastruktur um ihr Zensursystem länderübergreifend zu exekutieren, wozu sie sich durchaus auch der jeweiligen Staatsmacht bediente. Eine Geschichte der Zensur ist daher immer auch Kirchengeschichte. |
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Justinian ließ die nach ihm benannte umfassende Sammlung des römischen Rechtes, den 'Codex Justinianus' herstellen. |
Ab etwa 375 (Beginn der Völkerwanderung) flohen germanische Völker vor den einfallenden Hunnen auf römisches Gebiet, erzwangen die Zuerkennung des Siedlungsrechtes, errichteten auf dem Boden des Imperiums eigene Reiche und wurden von den Römern, welche die Situation weder militärisch noch politisch in den Griff bekamen, schließlich auch ins römische Heer aufgenommen. 476 setzte der Heerführer der germanischen Truppen, Odoaker († 488) den letzten Weströmischen Kaiser Romulus Augustus ab und wurde vom oströmischen Kaiser Zenon (dem er formal noch unterstand) als König von Italien anerkannt. Mit diesem Akt endet das weströmische Kaisertum. |
Ab dem fünften Jahrhundert sah sich die Kirche des Westens daher vor ganz andere Probleme gestellt, als jene des Ostens. Die zensorische Unterdrückung abweichender Lehrmeinungen war einerseits nur begrenzt möglich, weil dazu zunächst die Unterstützung oder auch nur Duldung durch die weltlichen Machthaber fehlte und andererseits vorerst auch kein drängendes Problem, weil sich in den neu entstehenden Germanenreichen ein erhebliches kulturelles Gefälle zur antiken Zivilisation zeigte, zumal nur wenige von den neuen Herrn lesen konnten. Bibliotheken gab es, wenn überhaupt, nur in den Klöstern und damit ohnehin unter der Kontrolle der Kirche. |
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Die Entstehung des Kirchenstaates
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Seit dem 4. Jahrhundert wuchs der Grundbesitz der römischen Kirche in Italien durch Erbschaft und Schenkungen. Papst Gregor I. (Bild oben) gestaltete diese, Patrimonium Petri genannten Besitzungen durch eine strafe Zentralverwaltung zu einer Art territorialen Herrschaft um. |
Konstantinische Schenkung
Die Konstantinische Schenkung ist ein gefälschtes Edikt, welches die Kirche dazu verwendete, um ihren territorialen Ansprüchen und überhaupt ihren Leitungsanspruch im ehemaligen Westreich Nachdruck zu verleihen. In diesem Edikt überträgt der Römische Kaiser Konstantin I. an Papst Sylvester und seine Nachfolger die Oberherrschaft über Rom, Italien und das gesamte Weströmische Reich. Gleichzeitig wird ausgesprochen, dass dem Papst der Vorrang vor den anderen Patriarchaten zukommt.
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Die Expansionsbestrebungen der Langobarden in Italien bewogen Papst Stephan II. 754 dazu, die Franken als Gegenleistung für die kirchliche Legitimierung der Karolinger als Königsgeschlecht um Schutz zu bitten.
Pippinsche Schenkung
bezeichnet und bildet die Grundlage des Kirchenstaates.
Das Heilige Römische Reich
486 besiegten die Franken unter König Chlodwig vom Niederrhein aus die Römer in Gallien. In den Jahren bis 534 besiegten sie die Alemannen, Westgoten, Thüringer und Burgunder und beherrschten schließlich einen weiten Teil Zentraleuropas. |
Mit der Krönung des Frankenkönigs Karl des Großen zum Kaiser durch Papst Leo III. im Jahr 800 erhob Karl den Anspruch auf die Nachfolge des antiken römischen Imperiums. |
Im Januar 1076 befahl Kaiser Heinrich IV in bewährter Tradition Papst Gregor sein Amt niederzulegen: |
Die Lehre von den zwei Schwertern
Nach der Jahrtausendwende wurde die Zwei-Schwerter-Theorie - diesmal den deutschen Kaisern gegenüber - veschärft interpretiert. Danach habe Gott beide Schwerter dem Papst anvertraut, der aber das weltliche Schwert an die jeweiligen Fürsten weitergibt. Damit wird klargestellt, dass der Kaiser nicht von Gott (von Gottes Gnaden), sondern vom Papst eingesetzt wird und der Papst die Verleihung des weltlichen Schwertes widerrufen und damit den Kaiser absetzen könne. Dieser Anspruch findet im dictatus papae ( Papst Gregors VII., 1075) seinen Ausdruck.
Investiturstreit
Das ottonisch-salisches Reichskirchensystem war von Otto I., dem Großen eingeführt worden. Um die Stellung des Kaisers gegenüber den weltlichen Fürsten, die bemüht waren ihr Lehen in erbliches Eigengut zu wandeln, zu stärken, wurden kaisertreue Männer vom Kaiser zu Bischöfen ernannt und mit weltlichen Lehen betraut, da sich bei ihnen die Frage der legitimen Erbfolge nicht stellte und nach ihrem Tod das Lehen wieder an den Lehnsherrn zurückfiel. |
Heinrich als Büßer vor der Burg von
Canossa Ausschnitt aus einem Holzschnitt von Oskar Pletsch: 1856
8...Dass er (der Papst) allein die kaiserlichen Herrschaftszeichen verwenden kann. |
Der Gang des Königs nach Canossa
Der Kirchenbann, den der Papst im Zuge des Investiturstreites über den König verhängte, zeitigte Wirkung: Sächsische Fürsten, süddeutschen Fürsten und ein großer Teil des Episkopats bildeten eine feindliche Koalition gegen den König. Auf dem Fürstentag zu Tribur wurde der Entschluss gefasst, den Papst zu einer Versammlung in Augsburg im nächsten Jahr einzuladen. Der König müsse ein Jahr nach seiner Bannung vom Bann wieder loskommen, andernfalls würde ein neuer König gewählt. |
Die Päpste machten ihre absoluten Machtansprüche aber auch innerkirchlich geltend, wodurch sie notwendigerweise mit dem Episcopat der byzantischen Kirche in Konflikt gerieten. |
Papst Leo I. (Papst 440 - 461)
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Rom und Byzanz
Im zusammenbrechenden Westen des Reiches entwickelte sich das Papsttum, in Konstantinopel, wo die Verhältnisse stabil blieben, der Kaiser zur kirchlichen Autorität.
Seit Leo I. führten die römischen Bischöfe die Bezeichnung "Pontifex Maximus", die vorher die römischen Kaiser als oberste römische Priester getragen hatten.
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Als die Normannen das bisher byzantinische und großteils griechischsprachige Süditalien eroberten versprach Papst Leo IX. unter der Bedingung Hilfe, dass die bisher östlichen Kirchen dieses Gebiets den westlichen Ritus übernehmen und damit faktisch die Vorherrschaft der lateinischen Kirche, das heißt des Papstes, anerkennen sollten. Der zur Klärung dieser Frage nach Konstantinopel entsandte päpstliche Unterhändler erklärte, der Papst habe auch die Jurisdiktion über den Patriarchen von Konstantinopel. Volk und Klerus von Konstantinopel waren über diese Anmaßung empört. Als keine Einigung zustandekam, legte der päpstliche Unterhändler am 16. Juli 1054 eine Bulle mit der Exkommunikation von Patriarch Kerullarios und weiterer orthodoxer Kleriker auf den Altar der Hagia Sophia. In dieser Bulle wird die orthodoxe Kirche als "Quelle aller Häresien" bezeichnet. Im Gegenzug wurden er und seine Begleiter seinerseits von Kerullarios exkommuniziert. |
Das Ende Ostroms
Nach dem Selbstverständnis der Byzantiner waren sie nicht etwa Nachfolger des Römischen Reiches, sondern das Römische Reich an sich. Dies war staatsrechtlich auch der Fall. Denn Byzanz existierte in ungebrochener Fortsetzung des östlichen Teils des Imperiums in einem intakten, an die Spätantike erinnernden Zustand, der sich erst allmälich veränderte. |
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